Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Mitsegeltörns - OceanSeven
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen OceanSeven (nachfolgend „Veranstalter“) und den Teilnehmern an Mitsegeltörns (nachfolgend „Mitsegler“).
2. Angaben auf der Website, Vertragsschluss und IrrtĂĽmer
Die Darstellung der Törns auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande.
Angaben zu Preisen, Terminen, Schiffen, Revieren, Routen, Kojen und Leistungen werden sorgfältig erstellt. Schreib-, Druck- und Rechenfehler sowie technisch bedingt fehlerhafte Darstellungen sind gleichwohl nicht auszuschließen.
Erkennt der Veranstalter vor der Bestätigung einen solchen Fehler, weist er den Mitsegler darauf hin und bestätigt die Buchung nur zu den berichtigten Angaben. Der Mitsegler ist in diesem Fall nicht an seine Anfrage gebunden und kann kostenfrei von ihr Abstand nehmen.
Offensichtliche, auch für den Mitsegler erkennbare Fehler — etwa ein um eine Stelle verrutschter Preis — begründen keinen Anspruch auf Durchführung des Törns zu diesen Angaben.
Abbildungen von Schiffen und Revieren sind Beispielbilder, soweit nicht ausdrĂĽcklich anders gekennzeichnet.
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter organisiert Mitsegeltörns auf Segelyachten. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Segelreise und nicht um eine klassische Beförderungsleistung.
Der Törn wird von einem Skipper geführt, der die nautische Verantwortung trägt.
4. Leistungen
Im Törnpreis enthalten sind:
- Nutzung der Segelyacht
- Skipperleistung
- Organisation und Planung des Törns
Nicht im Törnpreis enthalten (Bordkasse):
- Verpflegung (inkl. verpflichtender Mitverpflegung des Skippers)
- HafengebĂĽhren
- Treibstoff
- Endreinigung
- sonstige laufende Kosten des Törns
5. Schiff
Angaben zum Schiff — Typ, Modell, Baujahr, Länge sowie Anzahl der Kabinen und Kojen — beschreiben die für den Törn vorgesehene Yacht.
Der Veranstalter behält sich vor, ein anderes, mindestens gleichwertiges Schiff einzusetzen. Gleichwertig ist ein Schiff, das dem vorgesehenen in Typ, Größe, Baujahr, Anzahl der Kabinen und Kojen sowie in der für den Törn wesentlichen Ausstattung entspricht oder darüber liegt.
Ein solcher Wechsel berührt den Törnpreis nicht und begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Rücktritt. Der Veranstalter informiert über einen Wechsel, sobald er ihm bekannt ist.
Lässt sich ausnahmsweise nur ein Schiff einsetzen, das die Gleichwertigkeit nicht erreicht — insbesondere mit geringerer Kojenzahl —, wird der Mitsegler unverzüglich informiert und kann vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
Weicht das eingesetzte Schiff zugunsten des Mitseglers von den Angaben ab — etwa durch ein neueres Baujahr, eine größere Länge oder zusätzliche Ausstattung —, stellt dies keinen Mangel dar und begründet keine Ansprüche.
Abbildungen können ein Schwesterschiff desselben Typs zeigen. Ausstattungsdetails wie Segelgarderobe, Elektronik oder Beiboot können abweichen.
6. Bordkasse
Alle Mitsegler verpflichten sich zur anteiligen Beteiligung an der Bordkasse.
Die Verpflegung des Skippers ist verpflichtender Bestandteil der Bordkasse und wird von allen Mitseglern gemeinschaftlich getragen. Der Skipper selbst ist von der Zahlung in die Bordkasse befreit.
Die Verwaltung der Bordkasse erfolgt gemeinschaftlich oder durch eine bestimmte Person an Bord.
7. Teilnahmevoraussetzungen
Mitsegler bestätigen mit der Buchung:
- körperliche und gesundheitliche Eignung
- Schwimmfähigkeit
- Befolgung der Anweisungen des Skippers
8. Sicherheit und Verhalten an Bord
Der Skipper hat die alleinige Entscheidungsgewalt in allen nautischen und sicherheitsrelevanten Fragen.
Den Anweisungen des Skippers ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der Skipper kann ein Crew-Mitglied vom weiteren Törn ausschließen, wenn es trotz Hinweises die Sicherheit an Bord, den Schiffsbetrieb oder das Zusammenleben erheblich beeinträchtigt; das gilt insbesondere bei Alkohol- oder Drogenkonsum, der die Handlungsfähigkeit einschränkt, sowie bei aggressivem oder belästigendem Verhalten.
Der Ausschluss wird vom Skipper dokumentiert. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht; zusätzliche Kosten, insbesondere für Transfer, Unterkunft und Rückreise, trägt das ausgeschlossene Crew-Mitglied, soweit es den Ausschluss schuldhaft verursacht hat.
9. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Für persönliche Gegenstände der Mitsegler wird keine Haftung übernommen.
10. Beanstandungen, Mängelanzeige und Abhilfe
Beanstandungen sind unverzüglich während des Törns dem Skipper anzuzeigen; er ist Ansprechpartner an Bord.
Der Mitsegler gibt dem Veranstalter Gelegenheit, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
Zeigt der Mitsegler einen Mangel schuldhaft nicht an, kann er darauf gestützte Ansprüche insoweit nicht geltend machen, als Abhilfe bei rechtzeitiger Anzeige möglich gewesen wäre. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Der Zustand von Schiff und Ausrüstung wird bei der Übernahme gemeinsam festgestellt und dokumentiert. Spätere Beanstandungen zum Übernahmezustand werden berücksichtigt, soweit der Mangel bei der Übernahme nicht erkennbar war.
11. Änderungen und Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Törns aus wichtigen Gründen abzusagen oder anzupassen (z. B. Wetter, technische Defekte, Krankheit oder Ausfall des Skippers).
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurĂĽckerstattet. Weitergehende AnsprĂĽche bestehen nicht.
12. Reiseverlauf / Route
Routen und Ziele sind abhängig von Wetterbedingungen und werden vom Skipper festgelegt.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Route oder bestimmte Häfen.
13. Versicherung
Den Mitseglern wird der Abschluss folgender Versicherungen empfohlen:
- ReiserĂĽcktrittsversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Unfallversicherung
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Bestimmungen unberĂĽhrt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist - soweit zulässig - der Sitz des Veranstalters.
OceanSeven
Stand: 2026